Mag. Andrea Legerer MSc
Psychotherapeutin
Das Österreichische Psychotherapiegesetz definiert Psychotherapie wie folgt:
§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von
psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder
mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und
die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Sie brauchen Mut zur Veränderung!
Neugierde und Bereitschaft sich auf Ihre Vergangenheit und Ihre Gegenwart einzulassen.
Manchmal brauchen sie auch einen langen Atem, damit die neuen Erkentnisse wirken können.
Und - Psychotherapie beansprucht Zeit, Energie und verursacht Kosten.