Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

(§95 Abs. 1a AußStrG)

Jedes Paar, das sich einvernehmlich scheiden lassen möchte, ist verpflichtet, eine Elternberatung nachzuweisen.

Die Trennung von Eltern ist für Kinder und Eltern eine schwierige emotionale Herausforderung, die neben allen Belastungen und Krisen auch Chancen und Möglichkeiten zur Entwicklung bietet.

Die Beratung dauert 1 bis 2 Stunden und hat folgende Themen zum Inhalt:

  • Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
  • Die emotionalen Herausforderungen
  • Mögliche alterstypische Reaktionen
  • Unterscheidung „der Ebene als Paar” und der „Ebene als Eltern”
  • Möglichkeiten zur Entlastung für Kinder
  • Chancen für Kinder und Eltern
  • Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Eltern
  • Regeln für einen guten Umgang  – Gestaltung des (neuen) familiären Alltags (Besuchskontakte, Regelungen für Schulaktivitäten, Ferien, Feste, Freizeitaktivitäten, die neue Wohnsituation, gemeinsame Erziehungsziele etc.)

Die erforderliche Bestätigung für das Gericht bekommen Sie unmittelbar nach der Beratung ausgehändigt.